Asbest entsorgen

    Fachgerechte Entsorgung von Asbestzement oder asbesthaltigen Baustoffen

    Bei asbesthaltigem Abfall handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Hierfür sind für die Entsorgung und den Transport sogenannte Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine erforderlich. 

    Asbest wurde früher in der Bauindustrie eingesetzt und fällt bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an. In der Europäischen Union sind asbesthaltige Baustoffe wie Asbestzement mittlerweile verboten und müssen ordnungsgemäß nach TRGS 519 verpackt werden. Asbesthaltige Baustoffe werden deshalb in Big Bags oder so genannten Platten-Big-Bags staubdicht verpackt. Diese Big Bags stellen wir Ihnen in verschiedenen Größen zur Verfügung. 

    Asbestzement ist oft als Bestandteil in Fassadenplatten (Eternit®), Dacheindeckungen, aber auch in Blumenkästen oder Fensterbänken enthalten

    Beispiele:

    • Elektro-Heizgeräte: Nachtspeicheröfen, Kachelöfen, Heizstrahler
    • Wärmetechnik: Brut- und Trockenöfen, Härte- und Glühöfen
    • Heizungstechnik: Heizkessel, Dichtungen, Lufterhitzer
    • Haushaltsgeräte: Elektroherd, Backöfen, Wäschetrockner, Haartrockner, Toaster, Bügeleisen
    • Lüftungs- und Brandschutztechnik: Brandschutzplatten, Brandschutztüren, Brandschutztore
    • Elektrotechnik: Sicherungskästen, Hochspannungsverteiler
    • Tresore

    Wichtig für die fachgerechte Entsorgung

    Bei einer Asbestzement-Entsorgung durch den Containerdienst darf Asbest nicht mit Bauschutt, Sperrmüll, Schrott oder anderen Abfällen entsorgt werden. Also bitte nicht mit anderen Abfallarten vermischen! Asbestzement darf auch nicht in die Restmülltonne!

     

    Nähere Informationen zu den geeigneten Sammelgefäßen und Containern finden Sie hier.

     

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