Montag, 13.08.2018

    01.01.2019 - Stichtag für die neue Gewerbeabfallverordnung

    Zum 01.01.2019 treten die Neuerungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) nach der Übergangsphase in Kraft. Was bedeutet das für Gewerbetreibende?

    Auf die Sortierung kommt es an!

    Für gewerbliche Abfallerzeuger ist die getrennte Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gewerblichen Abfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen wichtiger als je zuvor. Die strenge Sortierung nach definierten Fraktionen mit dem Ziel einer hohen Sortier- und Recyclingquote ist Pflicht.

    Recycling hat Vorrang! Die notwendige Trennung von Holz, Papier, Metall, Kunststoff, Biomüll, Glas, Textil gelingt nicht immer. Abfallgemische dürfen laut Gesetzgeber nur noch vorbehandelt und aufbereitet entsorgt werden.

    Unser Tipp: Mit dem Wertstoffzentrum Allgäu(WZA) stellt die Dorr Unternehmensgruppe modernste Sortiermaschinen und Fachpersonal für Sie in gewohnter Zuverlässigkeit bereit.

    Dokumentieren Sie!

    Damit Sie auf Verlangen der zuständigen Behörde belegen können, dass Sie Ihren Pflichten nachkommen (Getrenntsammlung, Sortierung, Verwertung), bedarf es einer lückenlosen Dokumentation, bei der wir Sie bei Bedarf gern unterstützen.

    Wann gelten Ausnahmeregelungen bei der GewAbfV?

    In Einzelfällen gelten Sonderregeln. Haben Sie Fragen zur Beantragung des Ausnahmefalls?

     

    Hotline für Ihre Fragen zur GewAbfV: Telefon 0831 59117-17

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