Altholz richtig entsorgen

    SO ENTSORGEN SIE ALTHOLZABFÄLLE RICHTIG UND SICHER 

    Altholz kann je nach Herkunft und Nutzung mit verschiedenen Fremdstoffen belastet sein, die bei einer ordnungsgemäßen Altholzentsorgung über eine mögliche Weiterverwertung entscheiden. Aus diesem Grund unterteilen wir als Fachbetrieb Altholzabfälle je nach Schadstoffbelastung in verschiedene Kategorien. 

    Sie tragen aktiv zum Umweltschutz bei, wenn Sie Ihre Altholzabfälle bereits vor der Entsorgung sortenrein sammeln. Hier unterstützt Sie die Altholzverordnung, die zur leichteren Sortierung vier Kategorien (A I, A II, A III  und A IV) vorgibt.

    Altholz entsorgen Sie am besten sortiert nach folgenden Kategorien:

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    A I: unbehandeltes, naturbelassenes Holz - nicht verunreinigt

    Es handelt sich um unbehandeltes Altholz, wenn das Holz in seiner Natur verarbeitet worden ist und nicht behandelt wurde (z. B. mit Lasuren). Das Holz ist naturbelassen oder lediglich mechanisch bearbeitet. Es wurde weder Verschmutzung noch Schadstoffen ausgesetzt. Unbehandeltes Holz ist recycelfähig und in unserer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sehr gut für eine stoffliche Verwertung geeignet. So können aus unbehandeltem Altholz beispielweise neue Spanplatten oder Pressholz hergestellt werden.

    Beispiele sind:

    • Unbehandelte Vollholz-Paletten (z.B. Europaletten)
    • Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
    • Vollholz-Transportkisten
    • Schnittholz
    • Vollholzmöbel
    • naturbelassenes Vollholz von Baustellen
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    A II: behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindung

    Bei Altholz der Kategorie A II handelt es sich um verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, wobei die Beschichtung weder halogenorganische Verbindungen*, Schwermetalle, PVC noch Holzschutzmittel enthält.

    *Halogenorganische Verbindungen sind Gruppen aus mehreren Stoffen (halogene Elemente wie Brom, Chlor oder Iod). Viele dieser Stoffe gelten als gefährlich, umwelt- und gesundheitsschädlich.

    Beispiele sind:

    • Leimholzplatten
    • Möbel ohne PVC-Anteile
    • Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Türblätter, Zargen usw. aus dem Innenausbau
    • Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz
    Dorr_Altholz_A2

    A III: behandeltes Holz mit PVC oder Schwermetallen in der Beschichtung

    Altholz der Kategorie A III enthält in seiner Beschichtung im Gegensatz zu A II Holz halogenorganische Verbindungen. Es ist aber wie A II-Holz nicht mit Holzschutzmitteln behandelt. 

    Als Faustregel für Altholz der Holzkategorien A II und A III gilt, dass es mit Farben, Lasuren oder Materialien beschichtet oder gestrichen worden ist, die für den Innenraum gedacht sind. Diese Holzkategorien werden in der Regel thermisch in einer geeigneten Anlage verwertet. Unter einer thermischen Verwertung versteht man das Schreddern des Holzes und Verwenden der Holzhackschnitzel als Sekundärbrennstoff.

    Beispiele für behandeltes Altholz der Kategorien A II und A III sind verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz wie z. B.:

    • Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment) 
    • Fußböden, Parkett
    • Kisten
    • Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen
    • Profilbretter 
    • Deckenpaneele, Zierbalken
    • Holzspielzeug
    • Bauspanplatten
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    A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz

    Behandeltes und nach Abfallrecht überwachungsbedürftiges Holz bedeutet, dass das Holz in seiner Natur mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, die es witterungsbeständig und widerstandsfähig gegen Schädlinge oder Pilze machen und die Entflammbarkeit des Holzes herabsetzen. Als Faustregel gilt, dass es sich um Lasuren, Farben oder Holzschutzmittel handelt, die für den Außenbereich bestimmt sind. Alle Außenhölzer sind als A IV-Holz einzustufen.

    Typische Beispiele für gefährlich behandeltes A IV-Holz sind: 

    • Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z.B. Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren)
    • Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
    • Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz) 
    • Bahnschwellen, Leitungsmasten
    • imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich (z.B. Balkongeländer, Holzterassen)
    • Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
    • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
    • Sortimente aus der Landwirtschaft (z.B. Rebpfähle, Hopfenstangen, Holzzäune)

    PCB Altholz mit polychlorierten Biphenylen (PCB) behandeltes Holz

    Typische Beispiele für PCB-behandeltes Holz:

    • Dämmplatten
    • Schallschutzplatten

     

    Für die gefährlichen Klassen A IV und PCB ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisverfahren (eANV) notwendig. Vor Beginn der Entsorgung sind die Altholzabfälle im Rahmen des Nachweisverfahrens nach Nachweisverordnung (NachwV) immer zu deklarieren. Dazu ist im Einzelfall auch eine analytische Untersuchung notwendig, sofern die Schadstoffbelastung nicht bekannt ist. Die Belastung mit halogenorganischen Verbindungen durch Holzschutzmittel ist durch Voruntersuchungen zu belegen.

    Bei Fragen zum Nachweisverfahren beraten wir Sie gern ausführlich.

     

    Nähere Informationen zu den geeigneten Sammelgefäßen und Containern finden Sie hier.

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