SO ENTSORGEN SIE ALTHOLZABFÄLLE RICHTIG UND SICHER 

Altholz kann je nach Herkunft und Nutzung mit verschiedenen Fremdstoffen belastet sein, die bei einer ordnungsgemäßen Altholzentsorgung über eine mögliche Weiterverwertung entscheiden. Aus diesem Grund unterteilen wir als Fachbetrieb Altholzabfälle je nach Schadstoffbelastung in verschiedene Kategorien. 

Sie tragen aktiv zum Umweltschutz bei, wenn Sie Ihre Altholzabfälle bereits vor der Entsorgung sortenrein sammeln. Hier unterstützt Sie die Altholzverordnung, die zur leichteren Sortierung vier Kategorien (A I, A II, A III  und A IV) vorgibt.

Abfallholz entsorgen Sie am besten sortiert entsprechend den nachfolgenden Kategorien: Holzentsorgung von A1-A4 

A I: unbehandeltes, naturbelassenes Holz - nicht verunreinigt

Es handelt sich um unbehandeltes Altholz, wenn das Holz in seiner Natur verarbeitet worden ist und nicht behandelt wurde (z. B. mit Lasuren). Das Holz ist naturbelassen oder lediglich mechanisch bearbeitet. Es wurde weder Verschmutzung noch Schadstoffen ausgesetzt. Unbehandeltes Abfallholz ist recycelfähig und in unserer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sehr gut für eine stoffliche Verwertung geeignet. So können aus unbehandelten Holzabfällen beispielweise neue Spanplatten oder Pressholz hergestellt werden.

A II: behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindung

Bei Altholz der Kategorie A II handelt es sich um verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, wobei die Beschichtung weder halogenorganische Verbindungen*, Schwermetalle, PVC noch Holzschutzmittel enthält.

* Halogenorganische Verbindungen sind Gruppen aus mehreren Stoffen (halogene Elemente wie Brom, Chlor oder Iod). Viele dieser Stoffe gelten als gefährlich, umwelt- und gesundheitsschädlich.

A III: behandeltes Holz mit PVC oder Schwermetallen in der Beschichtung

Altholz der Kategorie A III enthält in seiner Beschichtung im Gegensatz zu A II Holz halogenorganische Verbindungen. Es ist aber wie A II-Holz nicht mit Holzschutzmitteln behandelt. 

Als Faustregel für Altholz der Holzkategorien A II und A III gilt, dass es mit Farben, Lasuren oder Materialien beschichtet oder gestrichen worden ist, die für den Innenraum gedacht sind. Diese Holzkategorien werden in der Regel thermisch in einer geeigneten Anlage verwertet. Unter einer thermischen Verwertung versteht man das Schreddern des Holzes und Verwenden der Holzhackschnitzel als Sekundärbrennstoff.

A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz

Behandeltes und nach Abfallrecht überwachungsbedürftiges Holz bedeutet, dass das Holz in seiner Natur mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, die es witterungsbeständig und widerstandsfähig gegen Schädlinge oder Pilze machen und die Entflammbarkeit des Holzes herabsetzen. Als Faustregel gilt, dass es sich um Lasuren, Farben oder Holzschutzmittel handelt, die für den Außenbereich bestimmt sind. Alle Außenhölzer sind als A IV-Holz einzustufen.

PCB Altholz mit polychlorierten Biphenylen (PCB) behandeltes Holz

Typische Beispiele für PCB-behandeltes Holz:

  • Dämmplatten
  • Schallschutzplatten

Für die gefährlichen Klassen A IV und PCB ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisverfahren (eANV) notwendig. 

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