BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE UMWELTFREUNDLICH ENTSORGEN MIT DORR
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle / Baumischabfälle - nicht gleichzusetzen mit "Bauschutt" - bestehen aus verschiedenen Stoffen und Abfallarten, die bei sämtlichen Bau-, Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden anfallen. Sie setzen sich aus mineralischen und nicht-mineralischen Materialien zusammen und sind deshalb nicht mit Bauschutt zu verwechseln, der rein mineralischer Natur ist wie z. B. Beton, Backsteine, Ziegel oder Fliesen.
Wichtige Kriterien der Sortierung
Bau- und Abbruchabfälle werden zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung nach folgenden Kriterien eingestuft:
1. Ungefährliche, nicht gesundheits- oder umweltschädliche Bau- und Abbruchabfälle
Beispiele:
- Bodenaushub (Boden, Erde, Mutterboden - ohne Grasnarbe)
- Gemische aus Beton, Ziegel**, Fliesen und Keramik
- Klasse 1: gemischt ohne Störstoffe*
- Klasse 2: gemischt mit Störstoffen* bis zu einem Anteil in Summe von < 20 % Volumen
- Baustoffe auf Gipsbasis (Heraklit, Putzreste, Gipskarton)
- Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Mineralische Abfälle vermischt mit Bauholz, Holzreste und Späne, Glas und Glasreste, Altmetalle und Altschrotte, Kabelreste, Kabel und Rohre aus PVC und Plastik, Türen, Fenster und Türzargen, Tapete und Tapetenreste, Kunststoffe und PVC)
* Störstoffe sind einzelne Fehlwürfe wie: Holz, Papier, Pappe, Kartonagen, Folien, Kunststoffe, Teppiche.
** Ziegel aus Kaminrückbau müssen separat erfasst / gesammelt weden und unterliegen einem gesonderten Entsorgungsweg!
Die Abfälle werden je nach Material einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt. Hierzu ist es erforderlich, die Wertstoffe möglichst sortenrein (ohne Störstoffe*) und ohne Verschmutzungen zu sammeln und bereitzustellen.
2. Gefährliche, gesundheits- und umweltschädliche Bau- und Abbruchabfälle
Beispiele:
- Dämmmaterial und Dämmstoffe aus Polysterol (HBCD-haltig): nur sortenrein in reißfeste und staubdichte Säcke verpackte Mineralwolle-Isolierungen
- Altholz A IV
- Teerhaltige Dachpappe
- Asbesthaltige Baustoffe: nur in entsprechend zugelassene Kunststoffsäcken (Big Bag) verpackte Fassadenplatten, Wellplatten und Eternitplatten
Für die gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisverfahren (eANV) notwendig. Vor Beginn der Entsorgung sind die Bau- und Abbruchabfälle im Rahmen des Nachweisverfahrens nach Nachweisverordnung (NachwV) immer zu deklarieren. Dazu ist im Einzelfall auch eine Untersuchung notwendig, sofern die Schadstoffbelastung nicht bekannt ist. Die Belastung ist im Vorfeld zu einer Entsorgung durch Voruntersuchungen / Analysen zu belegen.