BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE UMWELTFREUNDLICH ENTSORGEN MIT DORR

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle / Baumischabfälle - nicht gleichzusetzen mit "Bauschutt" - bestehen aus verschiedenen Stoffen und Abfallarten, die bei sämtlichen Bau-, Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden anfallen. Sie setzen sich aus mineralischen und nicht-mineralischen Materialien zusammen und sind deshalb nicht mit Bauschutt zu verwechseln, der rein mineralischer Natur ist wie z. B. Beton, Backsteine, Ziegel oder Fliesen.

Unterschied zwischen Bauschutt und gemischten Bau- und Abbruchabfällen

Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Abfällen und muss sortenrein getrennt werden. Die getrennte Erfassung unterliegt dabei strengen Qualitätsmerkmalen. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle bestehen im Gegensatz zu Bauschutt wie beschrieben mehrheitlich aus nicht-mineralischen und zu geringen Anteilen aus mineralischen Abfällen. 

Generell gilt: Schadstoffhaltige, gefährliche Baustellenabfälle wie faserige Dämmmaterialien, kohleteerhaltige Dachbahnen, Asbestzement (z.B. Eternitplatten) und Fassadendämmung aus Styropor (HBCD) dürfen nicht zusammen mit Baumischabfällen entsorgt werden. Für diese Abfallarten muss eine separate Entsorgung stattfinden und es wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisverfahren (eANV) benötigt. Dasselbe gilt für flüssige (gefährliche) Abfälle wie bspw. Farben, Lacke o.ä.

Gut sortiert spart Geld

Eine sorgfältige Trennung garantiert eine bestmögliche Verwertung und spart Geld, wenn wir als Ihr Entsorgungspartner aufgrund einer nicht sachgemäßen Befüllung kostenpflichtig nachsortieren müssen. Selbstverständlich erhalten Sie im Vorfeld von uns alle relevanten Informationen und den für Sie geeigneten Sammelbehälter. 

Laden Sie sich hier das Datenblatt „Bau- und Abbruchabfälle“ herunter.

Nähere Informationen zu den geeigneten Sammelgefäßen und Containern finden Sie hier.

Wichtige Kriterien der Sortierung

Bau- und Abbruchabfälle werden zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung nach folgenden Kriterien eingestuft:

1. Ungefährliche, nicht gesundheits- oder umweltschädliche Bau- und Abbruchabfälle

Beispiele:

  • Bodenaushub (Boden, Erde, Mutterboden - ohne Grasnarbe)
  • Gemische aus Beton, Ziegel**, Fliesen und Keramik
    • Klasse 1: gemischt ohne Störstoffe*
    • Klasse 2: gemischt mit Störstoffen* bis zu einem Anteil in Summe von < 20 % Volumen
  • Baustoffe auf Gipsbasis (Heraklit, Putzreste, Gipskarton)
  • Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Mineralische Abfälle vermischt mit Bauholz, Holzreste und Späne, Glas und Glasreste, Altmetalle und Altschrotte, Kabelreste, Kabel und Rohre aus PVC und Plastik, Türen, Fenster und Türzargen, Tapete und Tapetenreste, Kunststoffe und PVC)

* Störstoffe sind einzelne Fehlwürfe wie: Holz, Papier, Pappe, Kartonagen, Folien, Kunststoffe, Teppiche. 

** Ziegel aus Kaminrückbau müssen separat erfasst / gesammelt weden und unterliegen einem gesonderten Entsorgungsweg!


Die Abfälle werden je nach Material einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt. Hierzu ist es erforderlich, die Wertstoffe möglichst sortenrein (ohne Störstoffe*) und ohne Verschmutzungen zu sammeln und bereitzustellen.

2. Gefährliche, gesundheits- und umweltschädliche Bau- und Abbruchabfälle

Beispiele:

  • Dämmmaterial und Dämmstoffe aus Polysterol (HBCD-haltig): nur sortenrein in reißfeste und staubdichte Säcke verpackte Mineralwolle-Isolierungen
  • Altholz A IV
  • Teerhaltige Dachpappe
  • Asbesthaltige Baustoffe: nur in entsprechend zugelassene Kunststoffsäcken (Big Bag) verpackte Fassadenplatten, Wellplatten und Eternitplatten

 

Für die gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisverfahren (eANV) notwendig. Vor Beginn der Entsorgung sind die Bau- und Abbruchabfälle im Rahmen des Nachweisverfahrens nach Nachweisverordnung (NachwV) immer zu deklarieren. Dazu ist im Einzelfall auch eine Untersuchung notwendig, sofern die Schadstoffbelastung nicht bekannt ist. Die Belastung ist im Vorfeld zu einer Entsorgung durch Voruntersuchungen / Analysen zu belegen.

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