Gesundheits-
    gefahr Asbest 

    Vorsicht bei privaten Asbestabbrüchen: Gesundheitsgefahr! 

    Als professioneller Entsorger raten wir Ihnen dringend, Asbestabbrüche nicht selbst vorzunehmen, sondern sie in die Hände von Fachpersonal mit Schutzkleidung zu geben. Asbest darf weder mit anderen Abfallarten gemischt noch in der Restmülltonne entsorgt werden!

    Bei asbesthaltigem Abfall handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Hierfür sind für die Entsorgung und den Transport sogenannte Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine erforderlich.

    In der Europäischen Union sind asbesthaltige Baustoffe wie Asbestzement mittlerweile verboten und müssen ordnungsgemäß nach TRGS 519 verpackt werden.

     

    Wo könnten Sie auf Asbestzement stoßen?

    Das Material ist oft Bestandteil in alten Fassadenplatten (Eternit®), Dacheindeckungen, aber auch in Blumenkästen oder Fensterbänken enthalten. 

    Beispiele:

    • Elektro-Heizgeräte: Nachtspeicheröfen, Kachelöfen, Heizstrahler
    • Wärmetechnik: Brut- und Trockenöfen, Härte- und Glühöfen
    • Heizungstechnik: Heizkessel, Dichtungen, Lufterhitzer
    • Haushaltsgeräte: Elektroherd, Backöfen, Wäschetrockner, Haartrockner, Toaster, Bügeleisen
    • Lüftungs- und Brandschutztechnik: Brandschutzplatten, Brandschutztüren, Brandschutztore
    • Elektrotechnik: Sicherungskästen, Hochspannungsverteiler
    • Tresore

     

    Haben Sie Fragen zur Asbestentsorgung? Wir beraten Sie gern.

    Geeignete Sammelgefäße für Ihre Entsorgung bestellen Sie hier:

    T: 0831 59 117-17

    vertrieb@dorr.de

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