Gemischter Gewerbeabfall / Restmüll

    Entsorgung von gemischtem Gewerbeabfall 

    Gemischter Gewerbeabfall und Restmüll bzw. sogenannter Siedlungsabfall umfasst den gewerblichen und industriellen Abfall, der in Gewerbebetrieben, Industrie und kommunalen Einrichtungen anfällt. Auch Produktionsabfälle, die branchenspezifisch unterschiedlich zusammengesetzt sind, können dieser AVV-Nummer (Abfallschlüssel) zugeordnet werden.

    Seit der Neufassung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) aus dem Jahr 2017 räumt der Gesetzgeber der getrennten Müllsammlung bei Ihnen vor Ort einen noch höheren Stellenwert ein. 

    Folgende Abfälle sollen getrennt – in sogenannten Abfallfraktionen – gesammelt werden

    • Papier, Pappe, Kartonagen
    • Glas
    • Kunststoffe
    • Metalle
    • Holz
    • Textilien
    • mineralische und biologische Abfälle

    Wichtige Hinweise für die Praxis

    Bei einer gemischten Erfassung von Abfällen achten Sie bitte darauf, dass weder biogene Abfälle wie Gartenschnitt, Küchenreste noch mineralische Abfälle wie Boden, Steine, Sand, Beton, Ziegel, Bauschutt und Glas noch Metalle enthalten sind.

    Im Allgemeinen führen wir die Abfälle einer stofflichen oder energetischen Verwertung zu. Hierzu ist es erforderlich, möglichst sortenrein (ohne Störstoffe) und ohne Verschmutzungen, die Wertstoffe zu sammeln und bereitzustellen. Vermeiden Sie Fehlwürfe und sorgen Sie dafür, dass die Abfälle getrennt gesammelt werden – das spart Ihnen Kosten und bildet die Grundlage für eine möglichst hochwertige Verwertung.

     

    Laden Sie sich hier das Datenblatt „Siedlungsabfälle“ herunter: Download - PDF 207KB

     

    Nähere Informationen zu den geeigneten Sammelgefäßen und Containern finden Sie hier.

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